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Bedingungen der jeweiligen Führerscheinklassen

Klasse B:

  • Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen
  • Fahrzeuge, die für maximal 8 Personen (inklusive Fahrer) ausgelegt sind
  • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 750 Kilogramm oder einem höheren Gesamtgewicht, solange das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

Mindestalter für den Erwerb 17 Jahre. Lerne mehr

 

Klasse BE:

  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger.
  • Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf über 750 Kilogramm liegen.
  • Die Kombination darf ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben, solange das zulässige Gesamtgewicht der Anhänger das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreitet.

Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins der Klasse BE ist in der Regel das gleiche wie für den Führerschein der Klasse B.


Klasse A:

  • Motorräder und dreirädrige Fahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung.


Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins der Klasse A variiert je nach Unterkategorie:


  • Der Führerschein der Klasse A ohne Leistungsbeschränkung kann ab 24 Jahren erworben werden. Jedoch gibt es auch eine "Direkteinstieg"-Option für Personen über 20 Jahren, die bereits zwei Jahre lang den Führerschein der Klasse A2 besitzen.


Klasse A2:

  • Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins der Klasse A2 ist in der Regel 18 Jahre.
  • Motorräder und dreirädrige Fahrzeuge mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS).
  • Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht überschreiten.


Klasse A1:

  • In Deutschland kann man den Führerschein der Klasse A1 ab 16 Jahren machen.
  • Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³.
  • Motorräder mit einer Leistung von bis zu 11 kW (15 PS).
  • Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten.


Klasse AM:

  • In Deutschland kann man den Führerschein der Klasse AM ab 16 Jahren machen.
  • Kleinkrafträder mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads) mit einer maximalen Leermasse von 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) und einer maximalen Leistung von 4 kW.
  • Vierrädrige Leichtfahrzeuge mit einer maximalen Leermasse von 425 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) und einer maximalen Leistung von 15 kW.

 


Klasse C:

  • In Deutschland kann man den Führerschein der Klasse C ab 21 Jahren machen. In einigen Ländern kann das Mindestalter für den Führerschein der Klasse C auch bei 21 Jahren liegen.
  • Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (z.B. Lkw).
  • Fahrzeuge, die für mehr als 8 Personen (inklusive Fahrer) ausgelegt sind, sofern das zulässige Gesamtgewicht nicht 3,5 Tonnen übersteigt.

 


Klasse CE:

  • In Deutschland kann man den Führerschein der Klasse CE ab 21 Jahren machen. Es kann jedoch sein, dass in einigen Ländern das Mindestalter für den Führerschein der Klasse CE höher ist.
  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger.
  • Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 Kilogramm betragen.
  • Das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) liegt über 3,5 Tonnen.


BKF - Weiterbildung:

  1. LKW-Modul 1: Eco-Training (Lkw)
  2. Lkw-Modul 2: Kontrollgeräte & Sozialvorschriften
  3. Lkw-Modul 3: Sicherheit im Fokus
  4. Lkw-Modul 4: Der Kunde im Mittelpunkt
  5. Lkw-Modul 5: Ladungssicherung optimieren

*Termine zur BKF-Weiterbildung werden individuell vereinbart.

 


*Achtung: Alle Angaben sind ohne Gewähr und die Fahrschule Frank Cornelius übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Angaben.